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Freiwillig krankenversichert – gesetzlich oder privat?

08 Mrz

Eine Krankenversicherung ist Bestandteil des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems und übernimmt die Kosten für Behandlungen im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder nach Unfällen. Die Mitgliedschaft gibt es als Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und als Private Krankenversicherung (PKV). Gesetzlich Versicherte können sich nach dem Ende ihrer Versicherungspflicht freiwillig krankenversichern.

Dabei hat man die Wahl zwischen einer freiwilligen Krankenversicherung in der GKV oder einem Wechsel zu einer Privatversicherung. Um sich in der GKV freiwillig zu versichern, muss man dort eine bestimmte Vorversicherungszeit nachweisen und aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sein. Dies betrifft z. B.:

  • Familienversicherte, deren Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen und bei denen die Familienversicherung erlischt
  • Studierende, die älter als 25 Jahre sind
  • Schwerbehinderte
  • Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die Einkommensgrenze übersteigt (Höherverdienende)
  • Arbeitnehmer nach Auslandsbeschäftigung
  • Spätaussiedler und deren Familienangehörige

Beginn der freiwilligen Versicherung ist der Tag, der auf das Ende der Pflicht- oder Familienversicherung folgt oder der Tag des Beitritts. Dieser Beitritt muss innerhalb von drei Monaten schriftlich erklärt werden. Die Mitgliedschaft in der freiwilligen Krankenversicherung endet mit Abschluss einer Pflichtversicherung, bei entsprechenden Voraussetzungen für eine Familienversicherung, beim Tod oder durch fristgerechte Kündigung mit dem Nachweis einer anderen Versicherung.

Personen, die sich in der GKV nicht freiwillig versichern dürfen, können einer privaten Krankenversicherung beitreten. Dies betrifft auch Freiberufler, Selbstständige, Höherverdienende, Ärzte, Studenten oder Beamte. Die PKV bietet dabei Tarife an, die speziell auf die Wünsche und Voraussetzungen des Versicherten abgestimmt sind. Man kann aus einer Vielzahl von Leistungen für ambulante Behandlungen, Krankenhaus- und Zahnarztbehandlungen auswählen und sich so seinen persönlichen Versicherungsschutz zusammenstellen. Und selbst ohne gewählte Sonderleistung ist man oftmals besser angesehen und kann als "Privatpatient" in der Regel mit wesentlich kürzeren Wartezeiten beim Arzt rechnen.
Die PKV bietet auch die Möglichkeit einer Zusatzversicherung zur GKV, um besondere Risiken abzusichern, wie z. B. Auslandskrankenversicherung, Krankentagegeld oder Zahnversicherungen.
Personen mit einer Privatversicherung können nur in die GKV zurück wechseln, wenn sie wieder versicherungspflichtig werden, unter 55 Jahre alt sind und nicht mehr zu den Höherverdienenden zählen.

Wer sich also freiwillig versichern möchte und vor der Wahl steht, ob gesetzlich oder privat, der sollte alle Vor- und Nachteile genau vergleichen. Auch innerhalb einer Privatversicherung gibt es zahlreiche Anbieter mit den unterschiedlichsten Konditionen. Ein Vergleich der Vertragsbedingungen und umfassende Informationen über die verschiedenen Tarife sind daher in jedem Fall ratsam.

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